Infos zur Autoversicherung...

Jedes in Deutschland neu zugelassene Kraftfahrzeug muss binnen weniger Tage durch den Halter bei einer Versicherung versichert werden. Dabei besteht für den Fahrzeughalter die gesetzliche Verpflichtung, wenigstens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. So ist gewährleistet, dass bei einem Verkehrsunfall, für den der Versicherungsnehmer verantwortlich gemacht wird, der geschädigte Verkehrsteilnehmer nicht lange auf die Erstattung seines Schadens warten muss, sondern die Versicherung den Schaden recht zügig reguliert.

Würde die Kfz-Haftpflicht wie z. B. die Kaskoversicherung freiwillig sein, so muss der Geschädigte nicht nur lange Gerichtsprozesse führen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen; vielfach kommt es sogar vor, dass der Unfallverursacher die Summe gar nicht bezahlen kann, sodass der Geschädigte unter Umständen gar kein Geld erhält. Insofern ist es nur vernünftig, dass die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung für jeden Autobesitzer ist.

Die ebenfalls in der Autoversicherung integrierte Kaskoversicherung reguliert indes nur Schäden, die dem Versicherungsnehmer am eigenen Fahrzeug entstanden sind, sei es durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch Dritte. Ein solcher Schaden, wie z. B. witterungsbedingte Schäden, Wildunfälle oder gar Diebstahl werden aber nur dann reguliert, wenn der Versicherungsnehmer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, damit die Prämie für die Kaskoversicherung nicht zu teuer wird.

In Bezug auf die Prämie der Autoversicherung ist generell zu sagen, dass sie nicht nur abhängig ist vom zu versichernden Fahrzeug, sondern dass auch Alter, Geschlecht und Fahrleistung des Versicherungsnehmers eine nicht unerhebliche Rolle spielen. So werden männliche Fahrer, gerade wenn sie jung sind, schlechter eingestuft als Frauen. Und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und auch Landwirte erhalten einen Rabatt bei der Versicherungsprämie.

Die Laufzeit der Autoversicherung beträgt jeweils ein Jahr; auch bei Fahrzeugen, die während eines Jahres angemeldet werden, endet die Versicherung am 31. Dezember. Sollte der Versicherungsnehmer die Versicherung kündigen wollen, ist die Kündigung spätestens am letzten Werktag im November dem Vorversicherer mitzuteilen.